{"id":260,"date":"2018-12-26T14:52:01","date_gmt":"2018-12-26T14:52:01","guid":{"rendered":"http:\/\/mkv-neu.mkv-muehlheim.de\/?page_id=260"},"modified":"2023-11-19T19:02:36","modified_gmt":"2023-11-19T18:02:36","slug":"satzung-des-mkv","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mkv-muehlheim.de\/?page_id=260","title":{"rendered":"Satzung des MKV"},"content":{"rendered":"<h4>Satzung des M\u00fchlheimer Karneval- Vereins e.V.<\/h4>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div>in der Fassung vom 21.09.1992<br \/>\nzuletzt ge\u00e4ndert am 18.04.2002<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div>\n<p>Satzung des M\u00fchlheimer Karneval- Vereins e.V.<br \/>\nin der Fassung vom 21.09.1992<br \/>\nzuletzt ge\u00e4ndert am 18.04.2002<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><br \/>\nDer Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eM\u00fchlheimer Karneval-Verein e.V.\u201c und hat seinen Sitz in M\u00fchlheim am Main (Hessen), er wird beim Amtsgericht Offenbach in das Vereinsregister eingetragen und wird in Kurzfassung \u201eMKV\u201c genannt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben und Grunds\u00e4tze<\/strong><br \/>\na) Zweck des Vereins ist die Pflege karnevalistischen Brauchtums und des kulturellen Lebens, sowie die F\u00f6rderung der Jugendarbeit.<br \/>\nb) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<br \/>\nc) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie Eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\nd) Mittel, die dem Verein zuflie\u00dfen, d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\ne) Keine Person soll, durch Ausgaben, die dem Zweck nach vereinsfremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Eintritt<\/strong><br \/>\nDie Mitgliedschaft kann jede unbescholtene Person erwerben. Personen unter 18 Jahren bed\u00fcrfen der Best\u00e4tigung des Erziehungsberechtigten. Auch juristische Personen k\u00f6nnen Mitglied werden. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Ehrenmitgliedschaft<\/strong><br \/>\nAuf Beschluss des Vorstandes k\u00f6nnen Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\nVon den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. \u00fcber die H\u00f6he des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Beitr\u00e4ge sind im Januar f\u00fcr das laufende Jahr (01.01. \u2013 31.12.) zu entrichten. F\u00fcr Familien, Sch\u00fcler, Auszubildende, Studenten wird der Jahresbeitrag erm\u00e4\u00dfigt.<br \/>\nGrundwehrdienstpflichtige und Zivildienstleistende zahlen keinen Beitrag. Festgesetzte Jahresbeitr\u00e4ge sind auch bei Eintritt w\u00e4hrend des Gesch\u00e4ftsjahres in voller H\u00f6he mit dem Eintritt f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Austritt<\/strong><br \/>\nDie Mitgliedschaft endet<br \/>\n\u2013 mit dem Tod eines Mitgliedes<br \/>\n\u2013 durch freiwilligen Austritt<br \/>\n\u2013 durch Ausschluss<br \/>\nDer freiwillige Austritt erfolgt durch eine schriftliche Austrittserkl\u00e4rung an ein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes jeweils zum Jahresende.<br \/>\nEin Mitglied, dessen Verhalten geeignet ist, den Ruf, das Ansehen oder den materiellen Bestand des Vereins zu gef\u00e4hrden, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.<br \/>\nWeiterhin kann ausgeschlossen werden, wer seine Mitgliedspflichten schuldhaft verletzt, insbesondere, wer mit seinen Beitragszahlungen l\u00e4nger als ein Jahr im R\u00fcckstand bleibt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Der Vorstand<\/strong><br \/>\nDer gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus:<br \/>\na) dem 1. Vorsitzenden<br \/>\nb) zwei stellvertretenden Vorsitzenden<br \/>\nc) dem 1. Schatzmeister<br \/>\nd) dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\nDer erweiterte Vorstand besteht aus<br \/>\na) dem stellvertretenden Schatzmeister<br \/>\nb) drei Beisitzern \u201eKraft Amtes\u201c haben Sitz und Stimme im erweiterten Vorstand<br \/>\na) Vertreter der Minigarde<br \/>\nb) Vertreter der Stadtgarde<br \/>\nc) Vorsitzender des Bauausschusses<br \/>\nd) der erweiterte Vorstand kann um bis zu drei weiteren Sitzen erweitert werden<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Vertreterbefugnis<\/strong><br \/>\nZur gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Vertretung des Vereins ist der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand berechtigt. Zur Vertretung in Rechtsgesch\u00e4ften sind zwei Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes zusammen berechtigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Die Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/strong><br \/>\nDer Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht in die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.<br \/>\nEr hat vor allem folgende Aufgaben:<br \/>\n\u2013 Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung<br \/>\n\u2013 Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<br \/>\n\u2013 Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichts<br \/>\n\u2013 Planung, Gestaltung und Ausf\u00fchrung von Veranstaltungen<br \/>\n\u2013 Abschluss von Vertr\u00e4gen<br \/>\n\u2013 Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern<br \/>\n\u2013 Ernennung der Ehrenmitglieder<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Vorstandswahl<\/strong><br \/>\nDer Vorstand wird von den Mitgliedern auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt, er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Die Wiederwahl der einzelnen Vorstandsmitglieder ist zul\u00e4ssig. Zuerst wird der 1. Vorsitzende mit einfacher Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt. Dieser Wahlgang wird von einem von den anwesenden Mitgliedern zu w\u00e4hlenden Mitglied geleitet. Sodann \u0327\u00fcbernimmt der neugew\u00e4hlte 1. Vorsitzende die Leitung der weiteren Wahlhandlung. Zur Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder macht der 1. Vorsitzende Vorschl\u00e4ge, die aus der Mitgliederversammlung erg\u00e4nzt werden k\u00f6nnen. Die Wahl erfolgt durch Handzeichen, oder, falls mit einfacher Mehrheit gew\u00fcnscht, geheim.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Beschlussfassung des Vorstandes<\/strong><br \/>\nDer 1. Vorsitzende l\u00e4dt nach Bedarf zu einer Vorstandssitzung ein und leitet die Sitzung. \u00dcber die Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Der 1. Vorsitzende kann G\u00e4ste zur Vorstandssitzung einladen. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Liegt bei einer Abstimmung eine Stimmengleichheit vor, so entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Auf Antrag eines Vorstandmitgliedes ist geheim abzustimmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nDie ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand durch den Schriftf\u00fchrer, durch formlose Zustellung, mit einer Frist von 14 Tagen an die einzelnen Mitglieder, oder durch Bekanntmachung in der Offenbach Post, unter Angabe des Termins und der Tagesordnung einzuberufen. Die Mitgliederversammlung ist jeweils im 1. Halbjahr durchzuf\u00fchren. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist oberstes Beschlussorgan. Sie wird vom 1. Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter geleitet. Die Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt, soweit sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Stimmberechtigt sind juristische Personen. Sie haben, unabh\u00e4ngig von ihren F\u00f6rderungsbeitr\u00e4gen, jeweils nur eine Stimme. Antr\u00e4ge m\u00fcssen sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Dringlichkeitsantr\u00e4ge in der Mitgliederversammlung bed\u00fcrfen der 3\/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\n\u2013 Beratung und Beschlussfassung \u00fcber eingegangene Antr\u00e4ge<br \/>\n\u2013 Die Wahl des Vereinsvorstandes<br \/>\n\u2013 Die Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\n\u2013 Die Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes<br \/>\n\u2013 Die Wahl der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n\u2013 Die Beschlussfassung \u0327der Satzungs\u00e4nderung<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung mindestens 10% der Stimmberechtigten vertreten sind.<br \/>\nBei Beschlussunf\u00e4higkeit ist eine zweite Versammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erscheinenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit. Eine geheime Abstimmung kann mit einfacher Stimmenmehrheit beantragt werden. Liegt bei einer Abstimmung eine Stimmengleichheit vor, so bedeutet dies Ablehnung.<br \/>\nZu einem Beschluss, der eine \u00c4nderung der Satzung enth\u00e4lt, ist eine Mehrheit von 3\/4 der erschienenen Mitglieder erforderlich. Die Vorstandsmitglieder werden offen gew\u00e4hlt, sofern kein Antrag auf geheime Wahl vorliegt.<br \/>\nGew\u00e4hlt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen nur zwei Jahre hintereinander t\u00e4tig sein. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nDer Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 25% aller Mitglieder schriftlich, unter Angaben des Zwecks und der Gr\u00fcnde, vom Vorstand verlangt wird.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>\nDer Verein kann durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Zum Beschluss ist eine Mehrheit von 2\/3 aller Mitglieder erforderlich. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt die Liquidation durch die zum Zeitpunkt des Aufl\u00f6sungsbeschlusses amtierenden Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17 Anfall des Vereinsverm\u00f6gens<\/strong><br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Stadt M\u00fchlheim am Main, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die in \u00a7 2 der Satzung aufgef\u00fchrten gemeinn\u00fctzigen Zwecke der F\u00f6rderung des karnevalistischen Brauchtums und der Jugendarbeit zu<br \/>\nverwenden hat.<\/p>\n<p>M\u00fchlheim am Main, den 18.04.2002<\/p>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div>\n<hr \/>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-215\" src=\"https:\/\/mkv-muehlheim.de\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/pdf-logo.jpg\" alt=\"\" width=\"62\" height=\"60\" \/>\u00a0 <a href=\"https:\/\/mkv-muehlheim.de\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/satzung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Satzung des MKV e.V. als Download<\/a><\/div>\n<div>\n<hr \/>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<p>Um das PDF-Dokument zu lesen und auszudrucken, ben\u00f6tigen Sie das Programm &#8222;Acrobat Reader&#8220; von Adobe. Einfach kostenlos unter https:\/\/get.adobe.com\/de\/reader\/ herunterladen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des M\u00fchlheimer Karneval- Vereins e.V. in der Fassung vom 21.09.1992 zuletzt ge\u00e4ndert am 18.04.2002 Satzung des M\u00fchlheimer Karneval- Vereins e.V. in der Fassung vom 21.09.1992 zuletzt ge\u00e4ndert am 18.04.2002 \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eM\u00fchlheimer Karneval-Verein e.V.\u201c und hat seinen Sitz in M\u00fchlheim am Main (Hessen), er wird beim &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/mkv-muehlheim.de\/?page_id=260\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eSatzung des MKV\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-260","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mkv-muehlheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/260","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mkv-muehlheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/mkv-muehlheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mkv-muehlheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mkv-muehlheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=260"}],"version-history":[{"count":21,"href":"https:\/\/mkv-muehlheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/260\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1400,"href":"https:\/\/mkv-muehlheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/260\/revisions\/1400"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mkv-muehlheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=260"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}